03/2026: Neue Pflicht: Verknüpfung Registrierkasse (RT) - POS
Die Agentur der Einnahmen hat inzwischen die endgültigen operativen Klarstellungen zur neuen verpflichtenden Verknüpfung zwischen Registrierkasse (RT) und elektronischen Zahlungssystemen veröffentlicht. Das entsprechende Modul wird voraussichtlich ab 5. März 2026 im Portal Fatture e Corrispettivi verfügbar sein.
Ab 1. Januar 2026 müssen sämtliche elektronischen Zahlungsmittel – also klassische POS-Geräte genauso wie virtuelle POS, Apps, Wallets oder Online‑Zahlungssysteme – der jeweils verwendeten Registrierkasse zugeordnet werden. Die Verknüpfung erfolgt ausschließlich online. Ziel ist ein laufender Abgleich zwischen elektronisch eingegangenen Zahlungen und den ausgestellten RT‑Belegen.
Fristen für die Registrierung
Für POS‑Geräte, die bereits am 1. Januar 2026 im Einsatz sind oder im Laufe des Monats Januar verwendet werden, beginnt die Registrierungspflicht am 5. März und endet am 19. April 2026. Für alle POS, die erst ab Februar 2026 aktiviert werden, muss die Registrierung innerhalb von sechs Tagen nach Aktivierung erfolgen und bis spätestens zum letzten Tag des zweiten Folgemonats abgeschlossen sein. Änderungen – wie die Zuordnung zu einem anderen RT, Aktivierung neuer Geräte oder deren Deaktivierung – sind unverzüglich mitzuteilen.
Welche POS betroffen sind
Registriert werden müssen sowohl physische POS‑Geräte als auch SoftPOS‑Lösungen, also Apps auf Smartphones oder Tablets, sowie alle virtuellen POS‑Systeme für Online‑Zahlungen. Jeder POS verfügt über einen eindeutigen Identifikator, der zu erfassen ist. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind lediglich POS‑Systeme, die ausschließlich für bestimmte Tätigkeiten genutzt werden, etwa für Warenverkäufe über Automaten, Treibstoffverkäufe, Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Umsätze, die generell nicht der RT‑Pflicht unterliegen.
Ablauf der Verknüpfung
Die Registrierung erfolgt über das Portal Fatture e Corrispettivi. Dort wird zunächst die Registrierkasse ausgewählt und anschließend das zugeordnete POS‑System. Die vom POS-Dienstleister übermittelten Geräte erscheinen automatisch in einer Liste; andernfalls müssen die Daten manuell ergänzt werden. Wird ein angezeigtes POS nicht genutzt, kann es als „nicht in Verwendung“ markiert werden – diese Aktion ist jedoch endgültig und kann nicht widerrufen werden.
Eine Vollmacht an einen Intermediär ist für die RT‑POS‑Verknüpfung möglich.