01/04/2022
Arbeit & Lohn

07/2022: Arbeitsrechtliche Neuerungen

Hiermit möchten wir Sie wie folgt informieren:

Kürzlich wurden mehrere Bestimmungen mit Relevanz für den Bereich Arbeitsrecht erlassen. Die wichtigsten Neuerungen werden nachfolgend erläutert:

1.1           Green Pass am Arbeitsplatz

Gut zwei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat die italienische Regierung mit 31. März 2022 den nationalen Notstand beendet.

Für die Arbeitswelt bedeutet dies, dass in Bezug auf die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz ab 1. April folgende Regelungen gelten:

- die allgemeine Pflicht der Green-Pass-Bescheinigung wurde bis 30. April 2022 verlängert;

für den Zutritt zum Arbeitsplatz gilt für alle Personen (auch impfpflichtige Personen über 50 Jahre) bis zum 30. April 2022 die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).

1.2           Smart Working

Bis zum 30. Juni 2022 gelten für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter in smart working überstellen noch vereinfachte Prozeduren, ohne die Notwendigkeit individuelle Abkommen mit den jeweiligen Mitarbeitern abzuschließen.

1.3           Beitragsbegünstigung im Tourismussektor

Gemäß Gesetzesdekret Nr. 4/2022 (sog. „decreto sostgni ter“) das in den letzten Tagen in Gesetz umgewandelt und am 28. März 2022 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde, steht den Arbeitgebern im Tourismussektor eine Beitragsbegünstigung bei Abschluss von befristeten bzw. saisonalen Arbeitsverträgen zu.

Nachstehende Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden:

- die Begünstigung gilt nur für Anstellung von Mitarbeitern mit befristetem bzw. saisonalem Arbeitsvertrag;

- die Anstellungen müssen im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 erfolgt sein.

Die Begünstigung besteht in der Befreiung der Sozialabgaben (NISF/INPS) im Ausmaß von 100% und für maximal 3 Monate.

Für die Anwendung dieser Beitragsbegünstigung bedarf es noch der Genehmigung durch die EU-Kommission sowie die Veröffentlichung der operativen Anleitungen durch das NISF/INPS.

1.4           Benzingutscheine für Mitarbeiter

Mit Gesetzesdekret Nr. 21/2022 (sog. Ukraine-Dekret), wurde beschlossen, dass für das Jahr 2022 Unternehmen ihren Mitarbeitern unentgeltlich Tankgutscheine für den Kauf von Kraftstoff bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei (für den Mitarbeiter) zur Verfügung stellen können.

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