01/07/2019
Wirtschaft & Steuern

12/2019: Neuigkeiten zur elektronischen Übermittlung der Tagesinkassi ab dem 01.07.2019

Ab dem 01.07.2019 bzw. ab dem 01.01.2020 müssen alle Unternehmer die Tagesinkassi telematisch an das Finanzamt übermitteln. Ab dem 01.07. all jene mit einem Jahresumsatz über 400.000€, ab dem 01.01.20 alle.

Neu ist, dass die Tagesinkassi zwar täglich gespeichert werden müssen, die Übermittlung an das Finanzamt muss dann jedoch erst innerhalb von 12 Tagen erfolgen.

Übergangsregelung bis zum 31.12.2019

Da viele verpflichtete Subjekte (mit Umsatz >400.000€) diesen ersten Termin aufgrund der Engpässe bei der Lieferung und Installation der Kassen nicht einhalten können, wurde Ende letzter Woche eine Freistellung von den Strafen für Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen vorgesehen.

Bis zum 31.12.2019 wird die verspätete Versendung der Tagesinkassi nicht bestraft, sofern

  • Die Tagesinkassi innerhalb Ende des Folgemonats elektronisch verschickt werden und
  • Die MwSt. des jeweiligen Monats bzw. Trimesters regulär abgerechnet wird.

Wurde noch keine neue Kassa installiert, können weiterhin die „alten“ Kassen verwendet werden oder Steuerquittungen ausgestellt werden.

Bis zur Installation der neuen Kassa und maximal bis zum 31.12.2019 ist es weiterhin möglich

  • Ausstellen der bisherigen Kassenbons
  • Ausstellen der bisherigen Steuerquittungen
  • Tägliche Eintragung der Inkassi ins Register der Tageseinnahmen
  • Elektronische Übermittlung der täglichen Einnahmen innerhalb Ende des Folgemonats.
PDF herunterladen