12/01/2015
Wirtschaft & Steuern

02/2015: Steuerabsetzbeträge von 50% und 65% auch im Jahr 2015 möglich

Im Zuge der Verabschiedung des sog. Stabilitätsgesetzes hat Rom wiederum die lange erwartete Ausdehnung der Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen von 65% und 50% auf das gesamte Jahr 2015 verlängert. Nachfolgend fassen wir noch einmal die wichtigsten Eckpunkte dieser doch recht attraktiven  Begünstigungen zusammen:

1.1            Steuerabzüge für Wiedergewinnungsarbeiten von 50%

Der für die Wiedergewinnung und Sanierung bestehender Wohngebäude anwendbare Steuerabzug von 50% kann wiederum für eine Vielzahl von Umbau- und Instandhaltungsarbeiten bis Jahresende 2015 in Anspruch genommen werden. Auch bei Errichtung und Ankauf von Garagen als Zubehör zu einer Wohneinheit oder für Sicherungsmaßnahmen wie Alarmanlagen ist diese Begünstigung im Ausmaß von weiterhin 96.000 Euro pro Immobilieneinheit anwendbar.

In Südtirol ermöglicht die Autonome Provinz Bozen die Vorfinanzierung der zustehenden 50%-Steuerabzüge unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise falls es sich um die Erstwohnung handelt.

1.1            Steuerabzüge für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten

Im Zuge der Verlängerung der oben genannten Begünstigungen wird auch weiterhin der Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten mit einem Steuerabsetzbetrag von 50% gefördert, wobei das Höchstlimit 10.000 Euro beträgt. Allerdings kann dieser Steuerabzug nur im Zusammenhang mit einer jener Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, für die ebenfalls die Steuerbegünstigung von 50% zusteht. Kurzum wird ein reiner Ankauf von Möbeln oder Elektrogeräten nicht gefördert.

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