27/07/2026
Wirtschaft & Steuern

06/2026: Berufliche Qualifikation für Privatzimmervermietungen

Mit dem Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 297 vom 10.04.2026 wurden die Kriterien für den Nachweis der beruflichen Qualifikation für die Tätigkeit der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen festgelegt.
Zusätzlich haben das Land Südtirol und der Südtiroler Gemeindenverband mit Schreiben vom 24.06.2026 wichtige Klarstellungen zur praktischen Anwendung der neuen Bestimmungen veröffentlicht.
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für Tätigkeiten in Südtirol.
1.1 Wer muss die berufliche Qualifikation nachweisen

Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich alle Privatzimmervermietungen mit oder ohne MwSt.-Nummer, wenn die Tätigkeit:

  • nach dem 17.08.2022 neu eröffnet wurde,
  • nach dem 17.08.2022 erweitert wurde oder
  • nach dem 17.08.2022 auf eine andere Person umgeschrieben wurde.

Der Nachweis muss vom Inhaber bzw. von der Inhaberin der Lizenz erbracht werden.
1.2 Wer ist von der Kurspflicht befreit
Kein zusätzlicher Kurs ist notwendig, wenn bereits eine der folgenden Qualifikationen vorliegt:

  • Abschluss eines Berufslehrganges im Bereich Tourismus oder Gastronomie,
  • Abschluss einer Tourismusschule,
  • Abschluss einer Hotelfachschule (dreijährige Ausbildung oder Matura),
  • Bachelor- oder Masterabschluss im Bereich Tourismus oder Gastronomie,
  • Lehrabschluss im Gastgewerbe,
  • Nachweis der beruflichen Befähigung gemäß Gastgewerbegesetz bzw. entsprechende Eintragung bei der Handelskammer als Gastgewerbetreibender.
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