05/2025: Verschiedene arbeitsrechtliche Neuerungen
1.1 Modell UNIURG – Neue Übermittlungsform für Arbeitgeber mit Mitarbeitern in der Provinz Bozen
Das Modell UNIURG ist ein elektronisches Formular, das für die obligatorische Meldung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem Mitarbeiter in dringenden Fällen verwendet wird. Dies gilt nur in nachstehenden Fällen, wo eine Meldung gemäß den normalen gesetzlichen Vorgaben (mindestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn) nicht möglich ist:
- dringende Einstellung aufgrund von Produktionsbedürfnissen: wenn ein Mitarbeiter aufgrund dringender betrieblicher Anforderungen eingestellt werden muss;
- Schließung der Büros des Beraters: wenn die Büros des Steuer- und oder Arbeitsberaters geschlossen sind (außerhalb der Geschäftszeiten, Feiertag, Wochenende), wodurch die Übermittlung der Mitteilung auf dem üblichen Weg nicht möglich ist;
- Fehlfunktion der eigenen IT-Systeme: wenn technische Probleme das Versenden der Mitteilung über die vorgesehenen Kanäle verhindern;
- Fehlfunktion oder Aussetzung von ProNotel2: wenn das System zur elektronischen Übermittlung der offiziellen Mitteilungen (ProNotel2) nicht funktioniert.
Dieses Formular ermöglicht es dem Arbeitgeber, auch in dringenden Fällen der obligatorischen Mitteilung bezüglich Beginns des Arbeitsverhältnisses nachzukommen. Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die ordentliche Mitteilung (Unilav) zu versenden, und zwar am ersten verfügbaren Tag nach der Übermittlung mit dem UNIURG-Modell.