26/01/2022
Arbeit & Lohn

03/2022: Neuerungen Green Pass am Arbeitsplatz

Das Gesetzesdekret Nr. 1 vom 7. Januar 2022 sieht vor, dass ab dem 15. Februar 2022 Personen, die eine Arbeitstätigkeit ausüben und unter die Impfpflicht für über 50-jährige fallen, den sog. Super Green Pass (geimpft oder genesen) besitzen und vorzeigen müssen, um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten.
Ab 15. Februar 2022 alle Arbeitnehmer, die der Impfpflicht für über 50-jährige unterliegen, wie nachfolgend spezifiziert:

  • Personen, die im Privatsektor arbeiten;
  • das gesamte Schul- und Universitätspersonal;
  • das Personal der öffentlichen Verwaltungen;
  • alle Personen, die in irgendeiner Eigenschaft, auch auf der Grundlage externer Verträge, ihre Arbeit oder Ausbildung oder ehrenamtliche Tätigkeit für eine Körperschaft ausüben, für deren Personal die Zertifizierungspflicht gilt;
  • ordentliche, Verwaltungs-, Rechnungsführungs- und Militärrichter und Mitglieder von Steuerkommissionen, sowie ehrenamtliche Richter und Volksrichter.
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