17/01/2022
Wirtschaft & Steuern

01/2022: Meldungspflicht der gelegenheitsmäßigen freiberuflichen Tätigkeiten

Das sog. „Decreto Fiscale“ sieht eine neue obligatorische Vorabmitteilung für die Beschäftigung von Arbeitskräften in Form von gelegenheitsmäßiger freiberuflicher Tätigkeit vor.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass vor Beginn des Auftrages bzw. Verhältnisses eine Mitteilung an die öffentliche Verwaltung erfolgen muss, die die wesentlichen Informationen über das zu begründende gelegenheitsmäßige freiberufliche Verhältnis enthält.
Die Mitteilung muss nur von Auftraggebern mit unternehmerischer Tätigkeit erfolgen, ausgeschlossen sind also Freiberufler, Private oder andere Subjekte die keine Unternehmen sind.
Die Mitteilung betrifft jene gelegenheitsmäßigen freiberuflichen Tätigkeiten, die ab dem 12.01.2022 begonnen wurden, aber auch solche aus dem Zeitraum vom 21.12.21 bis 11.01.22.
Gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeiten zwischen dem 21.12.2021 und dem 11.01.2022 müssen bis zum 18.01.2022 gemeldet werden. Mehr dazu im entsprechenden Abschnitt in der nachstehenden Tabelle.

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