11/10/2021
Wirtschaft & Steuern

26/2021: Steuerguthaben für Hygienemaßnahmen und Kauf von Schutzausrüstung

Mit der Verordnung „Sostegni-bis“ (GV 73/2021) wurde erneut ein Steuerguthaben für Hygienemaßnahmen und den Kauf von Schutzausrüstung vorgesehen.
Der Antrag für das Steuerguthaben muss innerhalb 04.11.2021 gestellt werden und betrifft die förderbaren Aufwendungen des Zeitraums Juni bis August 2021.
Im Anhang finden Sie eine Vollmacht an uns für die Versendung des Antrages. Bitte senden Sie uns diese alsbald ausgefüllt und unterschrieben, zusammem mit den entsprechenden Rechnungen und Kostenaufstellungen zu.
Um Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Covid-19-Virus zu fördern, wird ein Steuerguthaben in Höhe von bis zu 30% der Ausgaben des Zeitraums 01.06.2021 – 31.08.2021 für die Desinfektion/Sterilisation der Arbeitsräumlichkeiten und -gegenstände, sowie für den Ankauf von individuellen Schutzausrüstungen und anderen Vorrichtungen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und der Kunden gewährt. Das Guthaben steht Unternehmen, Freiberuflern, nicht Gewerblichen Körperschaften, einschließlich Körperschaften des Dritten Sektors und zivilrechtlich anerkannten religiösen Einrichtungen sowie nicht unternehmerischen Beherbergungsstrukturen, bis zu einem Maximalbetrag von 60.000 Euro pro Antragsteller zu. Für das Guthaben werden dafür insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt

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