24/05/2021
Wirtschaft & Steuern

22/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 23 vom 21.05.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 23 vom 21.05.2021 zusammen. Diese ersetz die vorangehenden Verordnungen und regelt die graduellen Öffnungen der nächsten Wochen.
Es werden weitere Öffnungen und Lockerungen der Einschränkungen vorgesehen, unter anderem:

  • der Beginn der Ausgangssperre wurde von 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr verlegt;
  • ab 01.06 ist die Gastronomie im Innenbereich auch ohne grüne Bescheinigung erlaubt;
  • Pflicht der FFP2-Masken für die Gastronomie im Innenbereich für Personal und Kunden, ausgenommen es kann eine gültige grüne Bescheinigung vorgewiesen werden, dann genügt eine chirurgische Maske;
  • Ab 24.05 dürfen Fitnesszentren wieder in geschlossenen Räumen die Tätigkeit ausüben, nach Vorweis der grünen Bescheinigung.
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