06/04/2021
Wirtschaft & Steuern

20/2021: Corona-Maßnahmen in Südtirol ab 07.04.2021 - Verordnung LH 18 vom 01.04.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 18 vom 01.04.2021 zusammen. Diese lockert die Maßnahmen der vorangehenden Verordnungen.

Die restriktiven Maßnahmen der vorangehenden Verordnungen werden gelockert:

  • Die Bewegungsfreiheit wurde auf das gesamte Landesgebiet ausgeweitet, weiterhin jedoch mit Sperrstunde von 22:00 bis 05:00 Uhr.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen die Tätigkeit wieder aufnehmen.
  • Cafes und Bars dürfen wieder Take-Away anbieten, bis 18:00 Uhr.
  • Restaurants dürfen wieder mit Mensa- oder Dienstleistungsverträgen arbeiten.
  • Detailhandel darf am Samstag und täglich länger als bis 18:00 Uhr offen sein.
  • Covid-Tests der Belegschaft sind durchzuführen, sofern von den Sicherheitsprotokollen vorgesehen.

Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 07.04. und bis zum 30.04.2021.

Die grau hervorgehobenen Bereiche enthalten die Neuerungen der Verordnung Nr. 18/2021 gegenüber den vorangehenden.

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