21/03/2021
Wirtschaft & Steuern

17/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 15 vom 19.03.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 15 vom 19.03.2021 zusammen. Diese ändert einige Bestimmungen der VO 10/2021.

Die Bestimmungen der vorhergehenden Verordnungen wurder weitgehend bestätigt, in wesentlichen Teilen jedoch abgeändert:

  • Die Sperrstunde in den Gemeinden ist von 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr verkürzt worden;

  • Gastronomie darf Getränke zum Mitnehmen wieder verkaufen, sofern diese Teil der Mahlzeit sind;

  • Personal Training und das Training der Sportvereine ist wieder zugelassen.

    Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 19.03. und bis zum 06.04.2021.

    Eigene Bestimmungen sind für die Osterfeiertage des 03, 04, 05 April vorgesehen.

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