12/03/2021
Wirtschaft & Steuern

15/2021: Steuerguthaben für Werbung 2021 und 2022

Das Steuerguthaben für Werbung laut Gesetz 50/2017 wurde mit dem Haushaltsgesetz 2021 zu denselben Bedingungen des Jahres 2020 auch für die beiden Jahre 2021 und 2022 verlängert, jedoch nur für Werbekampagnen in Zeitungen und Zeitschriften.
Das Steuerguthaben für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften beträgt somit auch für die Jahre 2021 und 2022 wieder 50% aller förderbaren Werbeaufwendungen.1

Für Werbung in Fernsehen und Radio gelten hingegen die Bedingungen der vergangenen Jahre, wonach lediglich die Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum begünstigt sind.
Das Steuerguthaben beträgt in diesen Fällen maximal 75% der Mehraufwendungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Werbeaufwendungen müssen die Aufwendungen des Vorjahreszeitraums um mindestens 1% überschreiten.

Die Vormerkungsanträge für das Jahr 2021 müssen innerhalb 31.03.2021 eingereicht werden.

PDF herunterladen