07/03/2021
Wirtschaft & Steuern

12/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 10 vom 26.02.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 26.02.2021 zusammen. Diese ersetzt die bisher anwendbaren Verordnungen.

Die Bestimmungen der vorhergehenden Verordnungen wurder alle wieder bestätigt, die einzige Änderung gibt es in Bezug auf die Baustellen:

• Auf den Baustellen müssen Baustellenleiter, Vorarbeiter und Sicherheitskoordinator die Einhaltung der Sicherheitsprotokolle gewährleisten.

Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 01.03.2021 und bis zum 14.03.2021.

Eigene Bestimmungen sind für die „roten“ Gemeinden vorgesehen.

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