08/02/2021
Wirtschaft & Steuern

07/2021: SistemaTS - Übermittlung der Rechnungsdaten für 2021

Ende Januar wurde die Meldung der Rechnungsdaten an das SistemaTS für 2021 von einer monatlichen Fällgikeit auf eine halbjährliche Fälligkeit verlängert. Die monatliche Fälligkeit gilt nun erst ab dem 01.01.2022.

Geklärt wurde nun auch, dass die Rechnungen aufgrund des Zahlungsdatums versendet werden müssen, bisher gab es dazu unterschiedliche Bezüge in den Bestimmungen.

Im Jahr 2021 ist nun die Meldung halbjährlich zu machen:

  • am 31.07.2021 ist die Meldung der vom 01.01.21 - 30.06.21 bezahlten Rechnungen zu versenden

  • am 31.01.2022 ist die Meldung der vom 01.07.21 - 31.12.21 bezahlten Rechnungen zu versenden.

    Ab dem Jahr 2022 wird die Meldung wieder monatliche Fälligkeiten haben.

    Die ab 2021 zu meldenden Daten wurden erweitert, d.h. es müssen, erstmals mit der Meldung am 31.07.2021 auch noch zusätzlich die Daten wie in der Tabelle beschrieben, gemeldet werden.

    Entsprechend muss nun auch die Mitteilung dieser Rechnungen an das SistemaTS angepasst werden und

    es muss mitgeteilt werden, ob die Rechnungen elektronisch oder in bar bezahlt wurden.

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