15/06/2020
Wirtschaft & Steuern

33/2020: Steuerguthaben für Werbung 2020

Mit den Verordnungen „Cura Italia“ und „Rilancio“ wurden die Berechnungsmethode und der Fördersatz für das Steuerguthaben für Werbung in Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen und Radio nach Gesetz 50/2017 für das Jahr 2020 neu festgelegt.

Nur für das Jahr 2020 sind aufgrund der wirtschaftlichen Krisensituation die gesamten Werbeausgaben für Zeitungen und Zeitschriften sowie für Fernsehen und Radio zu berücksichtigen. Die Begünstigung kann also auch beantragt werden falls:

  • Die Werbeausgaben des Jahres 2020 niedriger sind als jene des Jahres 2019;
  • im Jahr 2019 keine Werbeausgaben getätigt wurden;
  • die Tätigkeit erst im Jahr 2020 aufgenommen wurde.

Das Steuerguthaben beträgt 50% aller förderbaren Werbeaufwendungen des Jahres 2020.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften.

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