31/03/2020
Arbeit & Lohn

16/2020: 600,00 € INPS - Zulage für den Monat März

Wie bereits in vergangenen Rundschreiben mitgeteilt und wahrscheinlich auch aus den Medien erfahren, können Freiberufler (auch jene mit eigenen Pensionskassen) und Selbstständige (Handwerk, Handel, Landwirtschaft) und Handelsvertreter um einen Betrag von 600€ für den Monat März ansuchen. Die Ansuchen müssen online erfolgen und starten am 1. April 2020.

Hier die Liste all jener, die Anrecht darauf haben:

  1. Freiberufler mit INPS „gestione separata“ (INPS-getrennte Pensionskasse);
  2. Subjekte, welche bei INPS-Kaufleute, INPS-Handwerk, INPS-Landwirtschaft (ex SCAU) eingetragen sind:
    1. Einzelunternehmer,
    1. Gesellschafter von Personengesellschaften,
    1. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften;
    1. Handelsvertreter, auch wenn bei Enasarco gemeldet;
    1. Familienunternehmen und die mitarbeitenden Familienmitglieder (sog.“coadiuvanti” bzw. „coadiutori“);
  3. Freiberufler mit eigenen Pensionskassen. Das Ansuchen muss über die Seiten der eigenen Pensionskasse erfolgen (nicht über die Inps). Die Anfragen werden scheinbar chronologisch nach Einreichung ausgezahlt, die Mittel sind aber begrenzt!

Voraussetzungen und Einschränkungen:

  • zum 23. Februar 2020 bereits eine MwSt.-Nummer zu besitzen;
  • keine Rente zu beziehen;
  • keinen „reddito di cittadinanza“ zu beziehen;
  • in keine andere Rentenversicherung eingetragen zu sein (z.B. Angestellter). Ausgenommen c)
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