08/05/2019
Wirtschaft & Steuern

11/2019: Erhöhte Abschreibungen 2019

Die sog. „Super-Abschreibung“ für den Ankauf neuer Sachanlagen, wurde mit der Wachstumsverordnung vom 30. April 2019 wieder rückwirkend zum 01.04.2019 eingeführt. Zuvor war diese vom Haushaltsgesetz 2019 ab dem 01.01.2019 abgeschafft worden.

Die um Zwecke der Förderung der Digitalisierung der Produktionsprozesse („Industrie 4.0“), vorgesehene sog. „Hyper-Abschreibung“ kann hingegen für das gesamte Jahr 2019 in Anspruch genommen werden.

1. Wiedereinführung der erhöhten Abschreibung für neue Sachanlagen („Super“-Abschreibung) ab 01.04.2019

Die sog. „Super-Abschreibung“ (Erhöhung des steuerlichen Abschreibungswertes um 30%) für den Ankauf neuer Sachanlagen, wurde ab dem 01.04.2019 wieder eingeführt.

Unternehmen sowie Freiberufler, welche Investitionen in neue materielle Wirtschaftsgüter (mit einem Abschreibungssatz von mindestens 6,5%) tätigen, dürfen, zum Zwecke der Berechnung der Abschreibungsquoten bzw. Leasingraten, den entsprechenden Kaufpreis um 30% erhöhen.

Von dieser Begünstigung ausgenommen sind Immobilien sowie generell alle Fahrzeuge gemäß Art. 164 TUIR (PKWs mit sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung).

Neu eingeführt wurde ein Grenzwert für die begünstigten Investitionen von 2,5 Millionen Euro. Gesamtinvestitionen welche diesen Grenzwert überschreiten, sind von der Begünstigung ausgenommen.

Die erhöhte Abschreibung findet für die im Zeitraum 01.04.2019 bis  31.12.2019 getätigten Investitionen Anwendung (bzw. die innerhalb 30.06.2020 durchgeführten Investitionen, sofern innerhalb 31.12.2019 die Auftragsbestätigung vom Verkäufer eingeholt und eine Anzahlung von mind. 20% der Investitionssumme geleistet wurde).

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Tätigung der Investition u. die Anwendung der Begünstigung ist die Übergabe des Investitionsgutes. Es muss daher überprüft werden zu welchem Zeitpunkt der Lieferschein ausgestellt wurde. Das Datum der Rechnungsstellung, der Zahlung oder der Auftragserteilung sind nicht ausschlaggebend.

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