04/03/2019
Wirtschaft & Steuern

05/2019: Elektronische Übermittlung der Tagesinkassi ab dem 01.07.2019

Im Laufe des Jahres 2019 werden sich einschneidende Änderungen für all jene Betriebe ergeben, welche bisher die Einnahmen über Steuerquittungen oder Kassazettel (also ricevute fiscali oder scontrini fiscali) bestätigen konnten und diese dann täglich im Register der Tageseinnahmen (registro corrispettivi) vermerken mussten, wie z.B.

  • Hotels, Bars und Restaurants,
  • Handwerker,
  • Geschäfte usw.

Ab dem 01.07.2019 bzw. ab dem 01.01.2020 müssen alle diese Subjekte die Tagesinkassi täglich telematisch an das Finanzamt übermitteln.

Die Verpflichtung betrifft obgenannte Subjekte, und zwar

  • ab dem 01.07.2019 für Betriebe mit Umsatz über 400.000€ (zum 31.12.18);
  • ab dem 01.01.2020 für alle anderen Betriebe.

Mit der Einführung dieser Neuerung werden de facto die Steuerquittungen und die Kassenzettel abgeschafft bzw. zumindest deren steuerliche Gültigkeit genommen und durch die tägliche telematische Versendung ersetzt. Dem Kunden wird als Bestätigung des Geschäftsfalles nur mehr ein sog. „documento commerciale“ ausgehändigt.

Die telematische Übermittlung der Tageseinnahmen erfolgt

  • durch sog. „registratori telematici“, also Registrierkassen mit Internetzugang oder
  • andere neue Methoden welche jedoch noch vom Finanzamt bekanntgegeben werden müssen, wie z.B. eine eigene Internetseite.

Es ergeben sich also folgende Szenarien:

  • wenn Sie derzeit die Inkassi mittels Registrierkasse bestätigen, so sollten Sie sich umgehend an Ihren Kassenlieferanten wenden um eine Um- bzw. Aufrüstung der aktuellen Registrierkasse zu vereinbaren;
  • wenn Sie bisher die Inkassi mittels Steuerquittungen (ricevute fiscali) bestätigen, dann müssen Sie sich entweder eine Registrierkasse anschaffen, oder aber auf die „anderen neuen Methoden“ warten, sobald sie vom Finanzamt veröffentlicht werden;
  • für alle besteht immer die Möglichkeit alle Inkassi mittels elektronischer Rechnung zu bestätigen.
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