21/11/2017
Wirtschaft & Steuern

16/2017: Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2018

Herabsetzung der 140%-Abschreibung und Ausschluss von Fahrzeugen (gilt für Unternehmen und Freiberufler)

Die sog. Super-Abschreibung von derzeit 140% auf neue Anlagegüter, ausgenommen nicht gewerbliche Fahrzeuge, wird zwar auf das Jahr 2018 verlängert, aber auf 130% herabgesetzt und Fahrzeuge werden vollständig von der Begünstigung ausgenommen.

Um noch von den 140% zu profitieren, müssen die Investitionen noch innerhalb 31.12.2017 getätigt werden oder aber innerhalb 30.06.2018, sofern innerhalb 31.12.2017 die Bestellung von Seiten des Verkäufers akzeptiert wurde und mindestens 20% des Kaufpreises als Vorauszahlungen geleistet wurden.

 

Steuerbonus für Investitionen in Werbung (gilt für Unternehmen und Freiberufler)

Das Gesetz 50/2017 sieht einen Steuerbonus für Investitionen in Werbung vor. Als Investitionen gelten die Ausgaben für Werbekampagnen vom 24.06.2017 bis 31.12.2017 sowohl in Printmedien und Onlinemedien, ausgenommen für 2017 ist Radio- und Fernsehwerbung.

Um in den Genuß des Steuerbonus zu kommen, muss man mindestens 1% mehr Ausgaben für Werbung getätigt haben als im Vorjahr (24.06.16-31.12.16) und der Steuerbonus wird auf die Mehrausgaben berechnet, und beträgt

  • 75% der Mehrausgaben bei Unternehmen, Freiberufler und Vereinigungen ohne Erwerbszweck;
  • 90% der Mehrausgaben für Klein- und Mittelunternehmen.

Da die entsprechenden Durchführungsbestimmungen noch nicht erlassen sind, obwohl bereits einen Monat überfällig, können wir noch keine definitive Auskunft geben über die Art der begünstigten Spesen oder die Berechnung der Mehrspesen im Verhältnis zum Vorjahr.

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