30/11/2016
Wirtschaft & Steuern

26/2016: Weihnachtsgeschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter

In Anbetracht der nahenden Festtage möchten wir Sie erneut auf die steuerliche Behandlung der Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter hinweisen.
Firmenessen oder Weihnachtsessen nur für die Mitarbeiter sind steuerlich als Hotel- und Restaurantspesen zu 75% absetzbar, zusätzlich ist die Absetzbarkeit dieser Spesen beschränkt auf 0,5% der Personalkosten, da sie mit freiwilligen Zuwendungen an das Personal gleichgesetzt werden. Die Mehrwertsteuer auf diese Spesen ist, aufgrund der fehlenden Betriebszugehörigkeit, nicht absetzbar.

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