10/11/2016
Arbeit & Lohn

22/2016: INAIL – Reduzierung des mittleren Prämiensatzes

Das Unfallversicherungsinstitut INAIL sieht folgende Reduzierungen des Prämiensatzes vor:
Der Betrieb muss im Jahr 2015, zusätzlich zu den bereits gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen, Verbesserungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durchgeführt haben. Die entsprechende Dokumentation muss im Zuge der Antragstellung bereits vollständig dem INAIL telematisch übermittelt werden. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Einhaltung der gesetzlich verpflichtenden Bestimmungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt der Einheits-bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge (DURC).

Die vom INAIL anerkannte Reduzierung gilt nur für das Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde, und wird von der Firma im Zuge der Selbstberechnung der Prämie angewandt.

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