27/10/2016
Arbeit & Lohn

20/2016: Änderungsdekret zum Jobs Act

Im Amtsblatt der Republik Nr. 235 vom 7. Oktober 2016 ist das gesetzesvertretende Dekret Nr. 185 vom 24 September 2016 veröffentlicht worden, welches ergänzende und überarbeitete Bestimmungen zu den Legislativdekreten, welche den sog. „Jobs Act“ bilden, vorsieht.
Mit dem Ziel, der missbräuchlichen Nutzung der Wertgutscheine für gelegentliche Mitarbeiter („Voucher“) vorzubeugen, sehen die neuen Bestimmungen deren vollständige Rückverfolgbarkeit vor. Ab sofort sind alle gewerbetreibenden Arbeitgeber (Unternehmer und Freiberufler) dazu verpflichtet, mindestens 60 Minuten vor Beginn der Voucher-Mitarbeit dem nationalen Arbeitsinspektorat („Ispettorato nazionale del lavoro“) mittels SMS oder E-Mail die Steuernummer des Auftraggebers und des Mitarbeiters, den Ort, den Tag und den genauen zeitlichen Umfang (Uhrzeit Beginn und Ende) der Arbeitsleistung mitzuteilen.

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