21/09/2016
Arbeit & Lohn

17/2016: Fälligkeit Arbeitssicherheitsschulungen

Laut Staat-Regionen-Abkommen vom 21. November 2011 müssen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Auffrischung der Arbeitssicherheitskurse durchführen, welche sie vor dem 11. Jänner 2012 besucht haben.
Fälligkeit für die Auffrischung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerausbildung ist der 11. Jänner 2017. Bis zu diesem Datum müssen alle Arbeitnehmer unabhängig von der Risikoeinstufung des Betriebes 6 Stunden an Auffrischungskursen besuchen. Die Arbeitgeber müssen, je nach Risikoklasse, eine unterschiedliche Anzahl von Auffrischungsstunden besuchen: 6 Stunden bei niedriger, 10 Stunden bei mittlerer und 14 Stunden bei hoher Risikoklasse.

PDF herunterladen