30/03/2015
Wirtschaft & Steuern

08/2015: Reverse Charge ab 2015

Abgrenzung des Anwendungsbereichs „altes“ und „neues“ Reverse Charge

Die aktuellen Bestimmungen kennen im Bauwesen nun zwei Anwendungsbereiche des Reverse Charge:

  1. Reverse Charge im Bau für Unterwerkverträge im Bausektor (bzw. Sektion F der Liste der Tätigkeitskodexe Ateco 2007).
  2. Reverse Charge für Installation, Fertigstellung, Abbruch und Reinigung im Zusammenhang mit Gebäuden.

 

Diese Unterscheidung wurde, frei übersetzt, in den Bestimmungen (Art. 17 lit. a) und a-ter) DPR 633/72) folgendermaßen festgelegt, d.h. in das Reverse Charge fallen folgende Leistungen:

  1. a) von Unterwerknehmern im Bausektor erbrachte Dienstleistungen und Arbeitsleistungen, verschieden von jenen aus Buchstaben a-ter), sofern sie an Baufirmen, Werknehmer oder Unterwerknehmer im Bausektor erbracht wurden.
  2. a-ter) Dienstleistungen in Zusammenhang mit Reinigung, Abbruch, Installation von Anlagen und Fertigstellung in Bezug auf Gebäude.
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