07/04/2022
Arbeit & Lohn

08/2022: Modell UniUrg - Pflichtmitteilung eines Arbeitsverhältnisses

Wie in den jüngsten ministeriellen Bestimmungen vorgesehen, können UniUrg-Mitteilungen (sh. Anlage) ab dem 7. April 2022 nur mehr elektronisch wie folgt versendet werden:

  • per E-Mail an notel@provinz.bz.it (nur für Arbeitgeber mit Sitz in der Provinz Bozen);
  • über die Webseite des Arbeitsministeriums: https://couniurg.lavoro.gov.it.

Versendungen per Fax haben daher keine rechtliche Gültigkeit mehr.

Das Modell UniUrg kann in folgenden Dringlichkeitsfällen verwendet werden:

  • Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten;
  • das Büro des jeweiligen Beraters ist geschlossen (Urlaub, Wochenende, Abendschließung);
  • Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme;
  • Nichtfunktionieren/Unterbrechung der Plattform ProNotel2.

Die Mitteilung mittels Modell UniUrg muss ein Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Wenn Sie Meldungen mittels Modell UniUrg vornehmen sollten, so bitten wir Sie uns umgehend eine Kopie davon zuzusenden, damit wir rechtzeitig die entsprechende Unilav-Meldung versenden können.

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