29/06/2021
Wirtschaft & Steuern

24/2021: Neue MwSt.-Bestimmungen bei Distanzverkauf an nicht ansässige Privatpersonen

Ab dem 01.07.2021 wird eine alternative und vereinfachte Methode eingeführt, die Mehrwertsteuer bei Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen in andere EU-Länder zu entrichten.
Bisher musste sich ein Unternehmen bei Überschreiten einer bestimmte Umsatzgrenze bei Verkauf von Waren an im Ausland ansässige Privatpersonen in jedem EU-Land mehrwertsteuerlich identifizieren, in welchem die Umsatzgrenzen überschritten wurden.
Nun ist es alternativ dazu möglich, sich beim sog. One-Stop-Shop (OSS) anzumelden, um diese Verkäufe ins EU-Ausland abzuwickeln, ohne die Notwendigkeit, sich in anderen EU-Ländern mehrwertsteuerlich anzumelden.
Dies gilt sowohl für den Verkauf von Waren als auch für den Verkauf von Dienstleistungen an nicht ansässige Privatpersonen.
Über das OSS werden die Rechnungen nicht mehr mit ital. MwSt. ausgestellt, sondern es ist die jeweilige MwSt. des Wohnsitzstaates der Privatperson anzuwenden, d.h. ein Verkauf an eine deutsche Privatperson ist mit deutscher MwSt. zu verrechnen.

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