25/04/2021
Wirtschaft & Steuern

21/2021: Covid-Maßnahmen der Verordnung LH Nr. 20 vom 23.04.2021

In Folge fassen wir die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 23.04.2021 zusammen. Diese lockert die Maßnahmen der vorangehenden Verordnungen.
Die restriktiven Maßnahmen der vorangehenden Verordnungen werden gelockert:

  • Einführung der „grünen Bescheinigung“, welche für den Zutritt zu geschlossenen Räumen der Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, kulturellen Einrichtungen, usw. notwendig ist.
  • Gastronomie darf die Tätigkeit wieder ausüben, jedoch mit Einschränkungen.
  • Die Bestimmungen zur Bewegungsfreiheit wurden mit den nationalen angeglichen, weiterhin jedoch mit Sperrstunde von 22:00 bis 05:00 Uhr.
  • Öffentliche Veranstaltungen in Kinos, Konzertsälen und Theatern dürfen wieder stattfinden.

Die Verordnung gilt für ganz Südtirol ab dem 26.04. und bis zum 31.07.2021.

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